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Elternunterhalt

wenn Kinder zahlen sollen
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Baczko, Michael
Jahr: 2011
Mediengruppe: e-Medien
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Inhalt

Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen. Beantragen Eltern Sozialhilfe, kann der Staat Unterhalt von deren Kindern einfordern. Dies geschieht meist bei Pflegebedürftigkeit der Eltern - sei es, weil die Kosten für die Betreuung und Unterkunft in einem Heim gestiegen sind, sei es, um die notwendige Betreuung daheim zu gewährleisten. Hier erfahren Sie, wie der Unterhalt berechnet wird und wie Sie sich gegen zu hohe oder unberechtigte Forderungen wehren können. Inhalte: - Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet? - Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen; - Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen; - Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben; - Mit den aktuellen Urteilen zu Übergabeverträgen. Neu in der 5. Auflage: - Für Immobilienbesitzer: Zusätzliche Rücklagen für private Altersversorgung werden als Schonvermögen auch bei selbstgenutzter geschützter Immobilie anerkannt; - Neuberechnung des Elternunterhalts bei verheirateten Kindern.

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Baczko, Michael
Jahr: 2011
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ISBN: 978-3-648-01436-3
Beschreibung: 127 S.
Schlagwörter: Deutschland, Eltern, Regress, Sozialhilfeempfänger, Sozialhilfeträger
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: e-Medien